1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart
ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, daß sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind/werden.
Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung
von Bedingungen des Kunden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung
für die Auswahl bestellter Produkte und die Kompatibilität einzelner Komponenten
allein bei dem Kunden.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Lieferungen und Leistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten
Preise.zu vergüten.
3.2 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.
3.3 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Zahlungen
sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, netto Kasse, fällig.
3.4 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten
erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung
und Einlösung von Schecks etc. gehen zu Lasten des Kunden.
4. Erweitertes Pfandrecht
Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen
zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen/Leistungen geltend
gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang
stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche
Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des betreffenden Vertrages/Auftrages
bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Aufgrund des
Eigentumsvorbehalts können wir die Ware wieder herausverlangen, sofern
wir von dem betreffenden Vertrag zurückgetreten sind.
5.2 Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere zu sichernden
Forderungen um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, geben wir die uns zustehenden
Sicherheiten nach Wahl des Kunden oder - falls der Kunde keine Wahl -
trifft nach eigener Wahl frei.
6. Mängel und Rügepflichten
6.1 Beanstandete Ware ist/Leistungen sind uns zur Überprüfung zurückzusenden.
Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im
Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels
oder die Lieferung/Erbringung einer mangelfreien Sache/Leistung. Wir sind
unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, eine Nacherfüllung
zu verweigern. Nur im Falle der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung
der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den
Kunden ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung)
gemäß der Bestimmung des nachfolgenden Absatzes berechtigt. Uns ist angemessen
Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.
Zur Ausübung eines Rücktritts- und/oder Minderungsrechtes ist der Kunde
nur nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist
zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB, § 440
BGB, § 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für die
Verschlechterung, den Untergang und nicht gezogene Nutzungen, nicht nur
für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche
Verschulden.
Für etwaige Schadersersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des
Kunden gelten die Regelungen in Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der
Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der gelieferten Sache zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des
Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte
Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle
Folgen ihres Fehlens einstehen will), richten sich die Rechte des Kunden
ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung
der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Kunde
nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware zugesandt/zur Begutachtung
zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderunsgrecht steht
dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Mängelrechte stehen
dem Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen
an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weisst nach, dass
der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.
6.3 Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette
um einen Verbraucher, so ist der Kunde – unter den weiteren Voraussetzungen
des § 377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 478,
479 BGB) berechtigt; etwaige Schadensersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche
stehen dem Kunden jedoch nur nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu.
6.4 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, setzen
Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist im
Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 14 Tage; maßgeblich ist
der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns.
6.5 Bei dem Verkauf gebrauchter Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist
für Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr ab Übergabe. Die Beschränkung
der gesetzlichen Frist gilt jedoch nicht, soweit ein Mangel arglistig
verschwiegen wurde. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften,
wie z.B. für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie für vorsätzliches
und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über
den Gebrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
6.6 Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist,
dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen
enthaltenen Angaben und Abbildungen, sowie die Zurverfügungstellung von
Mustern/Modellen sowie sonstige produkt-/leistungsbezogene Aussagen nur
zur allgemeinen Produktbeschreibung. Beschaffenheitsgarantien im Sinne
von § 443 BGB und/oder § 444 BGB müssen von uns ausdrücklich und schriftlich
als „Beschaffenheitsgarantie“ gekennzeichnet sein.
6.7 Eine Mangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn
6.8 Sofern dem Kunden Garantieansprüche eingeräumt werden, bestehen diese nach Wahl des Kunden zusätzlich neben den hiervon unberührt bleibenden gesetzlichen Rechten. Etwaige Garantien müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein und können nur schriftlich eingeräumt werden.
7. Haftung
7.1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder außervertraglichen
Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten
Handlung und/oder Produzentenhaftung, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit
lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h.
einer Verpflichtung, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährdet). Fälle des Vorsatzes ausgenommen, ist unsere Haftung auf den
bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
7.2 Für Verzögerunsgschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur
in Höhe von bis zu 10 % unserer Vergütung aus dem betroffenen Vertrag
7.3 Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe
der uns aufgrund des betroffenen Vertrages geschuldeten Vergütung beschränkt;
Ziffer 7.2 bleibt hiervon jedoch unberührt.
7.4 Die in Ziffer 7.1 bis Ziffer 7.3 verankerten Haftungsausschlüsse und
–beschränkungen gelten nicht für eine Haftung aus der Übernahme einer
Garantie (z.B. für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB,
siehe Ziffer 6.1), aus arglistigem Verschweigen des Mangels, für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie
im Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Schlußbestimmungen
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und sonst getroffener
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; auf die
Einhaltung des Schriftformerfordernisses selbst kann ebenfalls nur schriftlich
verzichtet werden.
8.3 Sollten eine oder mehrere Regelungen unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der
unwirksamen Regelung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen
Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu
und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluß
vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen
wäre.